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CO2 Ausstoß im Straßengüterverkehr
Der stehende LKW und sein CO2 Emission

Heute beschäftigen wir uns mit dem CO2 Ausstoß im Straßengüterverkehr. Dazu muss man festhalten, dass der Bundestag und Bundesrat in Deutschland am 8. und 9. Oktober 2020 eine Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) beschlossen hat. Damit startet ab 2021, der nationale Emissionshandel nun mit einem fixen CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne - auch für Ausstöße im Verkehr, was wiederum den Straßengüterverkehr treffen wird. 

In der Abbildung 01 wird die Erfassung der Daten einer Spedition, welche ihre Fahrzeuge Woche für Woche monitort, dargestellt. Bei den LKW handelt es sich um Fahrzeuge der neuesten Generation, mit einem Durchschnittsalter von 1,5 Jahre. Wobei die Fahrer Sonntag am Abend starten und spätestens Samstag zu Mittag wieder zu Hause sind.  




In der Tabelle wird eine Spalte mit „Leerlauf (%)“ ausgewiesen. Im Durschnitt entfallen 18% des gesamten Verbrauchs und der gesamten CO2 Emissionen auf den Leerlaufbereich.

Wichtig ist hier festzuhalten, dass bei Fahrern, welche ihre Wochenendruhe auswärts verbringen müssen, die Leerlaufzeiten um ein Vielfaches höher liegen. Gerade bei der Wochenendruhe wird mehr Komfort (TV, Kochen, Heizen oder Klimatisieren usw.) benötigt. Um diesen Komfort gewährleisten zu können, muss der Fahrer den LKW-Motor längere Zeit im Leerlauf bedienen, um eine geladene Batterie gewährleisten zu können.

Hierbei würde die Nutzung des MEC 1.4 eine wesentliche Einsparung an Kraftstoff, CO2 Ausstoß und die Verlängerung der Wartungsintervalle (durch weniger Betriebsstunden) erzielen!

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